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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - Protokoll (P1)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - Protokoll (P1) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 02.09.1987 · idF BGBl. Nr. 525/1987 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Helsinki am 8. Juli 1985.