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Fassungsvergleich zu Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.08.1989 · idF BGBl. Nr. 283/1989 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Finanzielle Bestimmungen
(1) Die für die Durchführung dieses Protokolls erforderlichen Mittel einschließlich derjenigen für die Arbeit des Sekretariats im Zusammenhang mit dem Protokoll stammen ausschließlich aus Beiträgen der Vertragsparteien.
(2) Auf ihrer ersten Tagung beschließen die Vertragsparteien durch Konsens die Finanzordnung für die Durchführung des Protokolls.