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Fassungsvergleich zu Warschauer Abkommen – Zusatzabkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Warschauer Abkommen – Zusatzabkommen 1
Art. 13neu
in Kraft ab 21.03.1966 · idF BGBl. Nr. 46/1966 Art. 13↗RIS↗
Artikel XIII
(1) Dieses Abkommen tritt, sobald es von fünf Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden ist, zwischen diesen Staaten am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde in Kraft. Für jeden Staat, der es später ratifiziert, tritt es am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
(2) Die Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko läßt dieses Abkommen sogleich nach seinem Inkrafttreten bei den Vereinten Nationen und bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registrieren.