Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Russische Föderation)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Russische Föderation) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.11.1999 · idF BGBl. III Nr. 179/1999 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Die Vertragsparteien ermutigen zur Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus als wichtiges Mittel, um die kulturellen Werte des jeweils anderen Landes kennenzulernen.