Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Serbien/Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Serbien/Montenegro) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 29.04.2004 · idF BGBl. III Nr. 66/2004 Art. 13↗RIS↗
ABSCHNITT V
Schlussbestimmungen
Art. 13
(1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Dieses Abkommen tritt in Kraft am 30. Tag nach Eingang der zweiten Note des Notenaustausches, wobei die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitteilen, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.