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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 182/2005 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Dieses Abkommen ersetzt das Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Königreich Saudi-Arabien1, unterzeichnet am 29.3.1988 bzw. am 11.8.1408.
Unterzeichnet in Wien, am 31.3.2004 bzw. am 10.2.1425, in zwei Originalen, jeweils in Deutsch, Arabisch, und Englisch, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Im Zweifelsfall ist der englische Text ausschlaggebend.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 262/1989