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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (UNO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (UNO) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 110/2010 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens finden die Bestimmungen des Abschnittes 46 des Amtssitzabkommens Anwendung.