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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (UNIDO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (UNIDO) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 111/2010 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Republik Österreich und der UNIDO über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens finden die Bestimmungen des Abschnittes 46 des Amtssitzabkommens Anwendung.