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Fassungsvergleich zu Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. III Nr. 146/2010 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Regelung durch zwischenstaatliche Vereinbarung
Wo dies zweckmäßig ist, bemühen sich betroffene Staaten, Fragen der Staatsangehörigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung der Staatenlosigkeit, durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu regeln.