Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 13neu
Artikel 13
Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Paris am 19. August 2002 in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; die Urschrift wird bei der französischen Regierung hinterlegt und beglaubigte Abschriften davon werden von dieser Regierung jedem Unterzeichner übermittelt.