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Fassungsvergleich zu Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog 1
Art. 13neu
in Kraft ab 21.10.2012 · idF BGBl. III Nr. 134/2012 Art. 13↗RIS↗
Artikel XIII
Änderungen
Dieses Übereinkommen kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert werden. Die Mitteilung über eine solche Zustimmung hat schriftlich an den Depositär zu ergehen. Jede Änderung tritt mit Erhalt der Mitteilung aller Vertragsparteien dieses Übereinkommens durch den Depositär, oder an einem anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Datum in Kraft.