Änderungen zwischen den Fassungen
Grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße (Kosovo)
1§ 0↗RIS↗
Art. 13neu
Artikel 13
Betriebsdatenmeldungen
– die Anzahl der zurückgelegten Kilometer,
– die Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie
– die eingesetzten Omnibusse.