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Fassungsvergleich zu EU-Beitrittsvertrag - Akte××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Beitrittsvertrag - Akte 1
Art. 130neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 45/1995 Art. 130↗RIS↗
Artikel 130
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1995 tritt das Königreich Schweden unter anderem von dem am 4. Januar 1960 unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Europäischen Freihandelsassoziation sowie von den 1992 mit Estland, Lettland und Litauen unterzeichneten Freihandelsabkommen zurück.