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Fassungsvergleich zu EU-Beitrittsvertrag - Akte××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Beitrittsvertrag - Akte 1
Art. 132neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 45/1995 Art. 132↗RIS↗
KAPITEL 5
FINANZ- UND HAUSHALTSVORSCHRIFTEN
Artikel 132
Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften gelten als Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates vom 24. Juni 1988 in seiner jeweiligen Fassung oder einen diesen ersetzenden Beschluß.