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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 132neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 132↗RIS↗
ARTIKEL 132
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich unter anderem auf folgende Bereiche:
a) kulturelle Zusammenarbeit und kultureller Austausch sowie Mobilität von Kunst und Künstlern,
b) interkultureller Dialog,
c) Politikdialog über Kultur und audiovisuelle Medien,
d) Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, unter anderem zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes, und
e) Zusammenarbeit im Medienbereich.