Rechtstracker.at
Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
×
alle §§
Art. 134
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 134
neu
in Kraft ab 27.02.1954 · idF
BGBl. Nr. 155/1953
Art. 134↗
RIS↗
Artikel 134
In den Beziehungen zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien ersetzt das vorliegende Abkommen das Abkommen vom 27. Juli 1929.