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Fassungsvergleich zu Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004) 1
Art. 134neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 53/2008 Art. 134↗RIS↗
Artikel 134
Vorschläge zu den Übereinkommen mit der Organisation der Vereinten Nationen
Die Annahmebedingungen laut Artikel 133 gelten ebenso für Vorschläge, die auf eine Abänderung der Übereinkommen zwischen dem Weltpostverein und der Organisation der Vereinten Nationen abzielen, insoweit die betreffenden Übereinkommen nicht selbst etwas darüber aussagen, unter welchen Bedingungen ihre Bestimmungen abgeändert werden können.