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Fassungsvergleich zu Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen 1
Art. 135neu
in Kraft ab 13.08.1995 · idF BGBl. Nr. 885/1995 Art. 135↗RIS↗
Artikel 135
Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet
Weder dieser Teil noch die auf Grund seiner Bestimmungen gewährten oder ausgeübten Rechte berühren den Rechtsstatus der Gewässer über dem Gebiet oder des Luftraums über ihnen.