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Fassungsvergleich zu Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.09.1988 · idF BGBl. Nr. 357/1988 Art. 14↗RIS↗
ARTIKEL 14
Übermittlung von Informationen
Jede Partei übermittelt dem Generalsekretär des Europarates jede entsprechende Information über Gesetzesbestimmungen und sonstige Maßnahmen, die sie zu dem Zweck getroffen hat, den Bestimmungen dieser Charta zu entsprechen.