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Fassungsvergleich zu Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst 1
Art. 14neu
in Kraft ab 04.12.1923 · idF BGBl. Nr. 75/1924 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14.
Sobald der Austausch in der im vorhergehenden Artikel bezeichneten Art bewirkt worden ist, bleibt der gegenwärtige Vertrag durch unbestimmte Zeit in Kraft.