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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Slowenien) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.11.1993 · idF BGBl. Nr. 310/1962 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Belgrad ausgetauscht werden.