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Fassungsvergleich zu Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 12.04.1974 · idF BGBl. Nr. 164/1974 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Vorbehaltene Rechtsvorschriften
In den Vertragsstaaten bleiben unberührt:
1. die Rechtsvorschriften über die Zurückweisung, Weg- oder Ausweisung von Ausländern und Staatenlosen und, soweit nicht Artikel 3 Absatz 8 anzuwenden ist, die Rechtsvorschriften über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Ausländer und Staatenlose;
2. die zollgesetzlichen Vorschriften und die anderen Rechtsvorschriften über die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren und Beförderungsmitteln.