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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Landwirtschaft 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 14↗RIS↗
TEIL VIII
Artikel 14
Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen
Die Mitglieder kommen überein, dem Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen Wirksamkeit zu verleihen.