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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Kuwait) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 22.09.1998 · idF BGBl. III Nr. 154/1998 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Inkrafttreten
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am 60. Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.