Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.