Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen 1
Art. 14neu
in Kraft ab 02.03.1980 · idF BGBl. Nr. 238/1979 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.