Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 14neu
Artikel 14
Die Vertragsstaaten unterstützen den Austausch von Kultur-, Dokumentar- und Unterrichtsfilmen sowie von wissenschaftlichen Filmen und von sonstigen Bild- und Schallträgern wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalts auf nichtkommerzieller Basis.
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