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Fassungsvergleich zu Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD 1
Art. 14neu
in Kraft ab 17.05.1974 · idF BGBl. Nr. 559/1974 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Der Vertrag tritt dreißig Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(3) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Der Vertrag tritt ein Jahr nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 19. Dezember 1967 in zwei Urschriften.