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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol 1
Art. 14neu
in Kraft ab 10.05.1949 · idF BGBl. Nr. 227/1949 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14.
Dieses Übereinkommen ist in zweifacher Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache erstellt, deren beide Texte gleichmäßig authentisch sind.
Geschehen zu Rom, am 9. November 1948.