Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
ARTIKEL 14
ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu GENF, am vierzehnten Dezember neunzehnhundertsechsundfünfzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist.