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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 09.03.1994 · idF BGBl. Nr. 295/1968 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Nach Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens samt seinen Annexen tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr vom 9. November 1955 außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 2. Juli 1968, in zwei urschriftlichen Ausfertigungen, jede in deutscher und russischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.