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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 04.07.1969 · idF BGBl. Nr. 257/1969 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 4. Juni 1969 in doppelter Ausfertigung in englischer Sprache.