Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
ARTIKEL 14
Dieses Übereinkommen ist auf die überseeischen Hoheitsgebiete der Vertragsparteien nicht anzuwenden.