Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
Die zuständigen Behörden im Sinne dieses Abkommens sind:
In Österreich:
Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr.
In Spanien:
Die Direccion General de Transportes Terrestres del Ministerio de Transportes, Turismo y Comunicaciones.