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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (OPEC)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (OPEC) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 143/1999 Art. 14↗RIS↗
Teil VI
Schlußbestimmungen
Artikel 14
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem ein Notenaustausch zwischen dem hiefür gehörig bevollmächtigten Vertreter der Republik Österreich und dem Generalsekretär erfolgt ist.