Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken 1
Art. 14neu
in Kraft ab 27.10.1999 · idF BGBl. III Nr. 178/1999 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Geltungsdauer des Abkommens
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.