Änderungen zwischen den Fassungen
Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
Geltungsdauer des Abkommens
Dieses Abkommen hat dieselbe Geltungsdauer wie die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.