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Fassungsvergleich zu Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 56/2005 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der Anwendung anderer völkerrechtlicher Abkommen unberührt.