Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Zusatzprotokoll
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
a) jede von den Vertragsparteien nach Artikel 8 abgegebene Erklärung;
b) jede Unterzeichnung;
c) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitritturkunde;
d) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls nach den Artikeln 11 und 12;
e) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Protokoll.