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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.06.2009 · idF BGBl. III Nr. 67/2009 Art. 14↗RIS↗
Artikel XIV
(Zu Artikel 20 des Übereinkommens)
Die durch die Übermittlung von Gegenständen oder anderen Vermögenswerten gemäß Artikel IV und durch die Überstellung oder Durchbeförderung von Häftlingen gemäß Artikel IX entstandenen Kosten werden vom ersuchenden Staat erstattet.