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Fassungsvergleich zu österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 09.09.2009 · idF BGBl. III Nr. 113/2009 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Streitbeilegung
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden durch Konsultationen gütlich beigelegt und nicht zur Schlichtung an Dritte verwiesen.