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Fassungsvergleich zu WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996)××

Änderungen zwischen den Fassungen

WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 14.03.2010 · idF BGBl. III Nr. 28/2010 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Recht auf Zugänglichmachung von Tonträgern
Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche Recht zu erlauben, dass ihre Tonträger drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.