Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 17.02.2008 · idF BGBl. Nr. 310/1962 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Belgrad ausgetauscht werden.