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Fassungsvergleich zu BFG 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesfinanzgesetz 2013 (BFG 2013) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. I Nr. 103/2012 Art. 14↗RIS↗
Verweisungen
Artikel XIV. So weit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen und nicht Abweichendes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.