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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 140neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 140↗RIS↗
Artikel 140.
Der Bau und der Erwerb aller Unterwasserfahrzeuge, selbst zu Handelszwecken, ist in Österreich untersagt.