Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 07.07.1926 · idF BGBl. Nr. 176/1926 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15.
Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifizert und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Rom ausgetauscht werden.
Es wird erst nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Urkund dessen haben die obgenannten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen gezeichnet.
Geschehen zu Rom, am 23. Februar 1925, deutsch und italienisch, wobei beide Texte authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, wovon je eine jedem der vertragschließenden Staaten übergeben wird.