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Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 19.08.1972 · idF BGBl. Nr. 378/1972 Art. 15↗RIS↗
Artikel XV
Die Bestimmungen dieses Abkommens schließen einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Abkommens geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder anderer internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.