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Fassungsvergleich zu Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.05.1988 · idF BGBl. Nr. 118/1988 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Bestätigungen eines finnischen Sozialausschusses (sosiaalilautakunta/socialnämnd) über die geänderte Höhe der auf Grund von Entscheidungen, Vergleichen oder Verträgen geschuldeten Unterhaltsbeiträge gelten als Teil des betreffenden Unterhaltstitels.