Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 15neu
Artikel 15
a) die Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte nach Artikel 6;
b) die Zeitpunkte, zu denen dieses Abkommen nach Artikel 7 in Kraft tritt;
c) die Kündigungen nach Artikel 8;
d) das Außerkrafttreten dieses Abkommens nach Artikel 9;
e) den Eingang der Notifikationen nach Artikel 10;
f) den Eingang der Erklärungen und Notifikationen nach Artikel 12 Absätze 1 und 2;
g) das Inkrafttreten jeder Änderung nach Artikel 14.