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Fassungsvergleich zu Häftlinge Durchbeförderung Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils××

Änderungen zwischen den Fassungen

Häftlinge Durchbeförderung Strecke Mittenwald-Griesen, Ehrwald-Vils (aufgehoben) 1
Art. 15aufgehoben
in Kraft 31.10.1957 – 30.04.1998 · idF BGBl. Nr. 243/1957 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 58/1998 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
(1) Dieses Abkommen soll sobald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen in Bonn ausgetauscht werden.
(2) Das Abkommen tritt vierzehn Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.