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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 990/1994 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Vorübergehende Unanwendbarkeit und Außerkrafttreten
Bei vorübergehender Unanwendbarkeit des Grundvertrages ist auch dieser Vertrag vorübergehend unanwendbar. Bei Außerkrafttreten des Grundvertrages tritt auch dieser Vertrag außer Kraft.