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Fassungsvergleich zu Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. 1
Art. 15neu
in Kraft ab 24.11.1935 · idF BGBl. Nr. 373/1935 Art. 15↗RIS↗
Artikel XV. Das vorliegende Abkommen wird ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Völkerbundes hinterlegt werden, der alle Mitglieder des Völkerbundes und auch die in Artikel XIV bezeichneten Nichtmitgliedstaaten von der Hinterlegung benachrichtigen und dabei das Datum der Hinterlegung angeben wird.